Exklusive Mitglieder­informationen

Hinweisgeberschutz
Sozialpolitik

Hinweisgeberschutzgesetz – Ablauf der Übergangsfristen

SP 47/2023

Bis zum 17. Dezember 2023 müssen alle Unternehmen ab 50 Beschäftigten interne Meldestellen für Rechtsverstöße nach dem Hinweisgeberschutzgesetz einrichten. Der bvdm informiert in einem Merkblatt über die Anforderungen.

Ansprechpartner

Portraitbild von Yvonne Fuchs
Yvonne Fuchs
Rechtsanwältin (Syndikusrechtsanwältin)
Fachanwältin für Arbeitsrecht
Leiterin Recht und Sozialpolitik
Leiterin der Geschäftsstelle Nürnberg
Portraitbild von Marcus Jülicher
Marcus Jülicher
Rechtsanwalt (Syndikusrechtsanwalt)
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Stv. Leiter Geschäftsstelle Nürnberg
Portraitbild von Bastian Elflein, LL.M.
Bastian Elflein, LL.M.
Rechtsanwalt (Syndikus­rechtsanwalt)
Stv. Leiter Recht und Sozialpolitik
Portraitbild von Berit Weide-Schörghuber
Berit Weide-Schörghuber
Rechtsanwältin (Syndikusrechtsanwältin)