Infoveranstaltung Hinweisgeberschutzgesetz
Hinweisgeberschutz in der Praxis
Das Hinweisgeberschutzgesetz ist seit Juli 2023 in Kraft und dient dem besseren Schutz von sogenannten „Whistleblowern“. Alle Unternehmen, die aufgrund des Gesetzes Anpassungen vornehmen müssen, sollten umgehend handeln. Die Errichtung einer Meldestelle muss bis spätestens 17.12.2023 erfolgen! Ansonsten drohen ab Dezember 2023 Bußgelder, ohne dass ein konkreter Vorwurf/Verstoß vorliegen muss.
Welche Verpflichtungen konkret auf Ihr Unternehmen zukommen, wie ein internes Hinweisgebersystem aussehen kann und wie Sie mit Meldungen von Hinweisgebenden umgehen müssen, erklären wir in einer kostenfreien Info-Veranstaltung zusammen mit Dr. Maximilian Degenhart, Rechtsanwalt, Compliance Officer (TÜV) und Geschäftsführer von Hinweisgeberexperte.de . Im Rahmen der Veranstaltung besteht selbstverständlich auch die Möglichkeit, eigene Fragen zu stellen.
Unsere Info-Veranstaltung findet online am Montag, 04. Dezember 2023, 10:30 Uhr bis 11:30 Uhr statt. Sie ist kostenfrei und zugänglich für Mitglieder und Nichtmitglieder.
Anmeldung bitte per E-Mail an Kerstin Niedermayer