News

vbw: Tarifvorbehalt und De-Facto-Abschaffung der Vertrauensarbeitszeit eindeutiger Bruch mit dem Koalitionsvertrag

Bertram Brossardt, Hauptgeschäftsführer der vbw – Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. kritisiert den Entwurf zur Arbeitszeitreform scharf: Tarifvorbehalt und die faktische Abschaffung der Vertrauensarbeitszeit seien ein Bruch des Koalitionsvertrags.

„Das deutsche Arbeitszeitrecht stammt aus der Industriegesellschaft des 20. Jahrhunderts und passt in weiten Teilen nicht mehr zu unserer Berufswelt. Deswegen haben sich die Regierungsparteien zu Recht im Koalitionsvertrag auf eine Flexibilisierung des Arbeitszeitgesetz verständigt. Jetzt aber einen Tarifvorbehalt als Bedingung für flexiblere Arbeitszeiten einzuführen, so wie es der Entwurf des Bundesarbeitsministeriums vorsieht, bewirkt genau das Gegenteil: moderne Arbeitszeitmodelle werden für viele Betriebe und deren Beschäftigten praktisch unmöglich gemacht, das schadet der Attraktivität unseres Wirtschaftsstandort massiv. Wir lehnen einen solchen Tarifvorbehalt strikt ab. Nicht nur untergräbt die Verwässerung eines zentralen Reformversprechens den von der Bundesregierung gegenüber der Wirtschaft versprochenen Erneuerungskurs massiv, sondern sie stellt auch einen eindeutigen Bruch mit dem Koalitionsvertrag dar. Der Tarifvorbehalt darf sich unter keinen Umständen durchsetzen.   

Sowohl die Erfahrungen mit ähnlich halbherzigen Regulierungsansätzen in den Koalitionsverträgen von 2018 und 2021 wie auch die ersten Sozialpartnerdialoge im vergangenen Jahr haben gezeigt, dass auf diesem Wege keinerlei Flexibilisierungen erreicht werden können.

Wir lehnen zudem jegliche Versuche einer De-facto Abschaffung der Vertrauensarbeitszeit strikt ab. Eine umfassende elektronische Vollerfassung der Arbeitszeit ohne Ausnahmen ist für uns inakzeptabel, sie hat keinen Mehrwert für Arbeits- und Gesundheitsschutz gegenüber der bisher analogen Zeiterfassung. Dagegen nimmt eine solche Regelung den Betrieben und Beschäftigten Flexibilität und schafft lediglich viel mehr Bürokratie. Dies bedeutet zudem einen weiteren Bruch mit dem Koalitionsvertrag. So lässt sich keine konstruktive Regierungsarbeit machen.

Sowohl bei der Flexibilisierung der Wochenarbeitszeit als auch bei der Arbeitszeiterfassung lässt uns das europäische Recht ausdrücklich Spielraum für ein modernes, flexibles und wettbewerbsfähiges Arbeitszeitrecht, das auch den Arbeitnehmer umfassend schützt. Es ist daher für uns unbegreiflich, warum wir diesen Handlungsspielraum nicht nutzen – vor allem mit Blick auf die schwierige wirtschaftliche Lage. Wir brauchen jetzt mehr Flexibilität und Innovation beim Arbeitszeitgesetz. Der jetzige Entwurf wäre aber ein Rückschritt in die Zeit der überbordenden Bürokratie.