Presse
EUDR

Review der Entwaldungsverordnung: EU-Kommission stellt EUDR-Paket vor

Heute hat die EU-Kommission ihren Bericht für weitere Vereinfachungen der Auswirkungen der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) sowie Entwürfe für eine aktualisierte FAQ-Liste und überarbeitete Guidelines zur Umsetzung veröffentlicht und dem europäischen Parlament sowie Rat vorgelegt.

Straße, die sich durch einen Wald schlängelt; aus der Vogelperspektive

Nach monatelangem Hin und Her wurde die Anwendung der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) Ende 2025 auf den 30. Dezember 2026 verschoben. Eine darin enthaltene Revisionsklausel verpflichtete die EU-Kommission, bis Ende April 2026 weitere Entlastungspotenziale zu prüfen, darüber dem Europäischen Parlament und dem Rat zu berichten und gegebenenfalls einen entsprechenden Legislativvorschlag vorzulegen.

Die veröffentlichten Dokumente liefern auch für die Druckindustrie einige wichtige Klarstellungen, etwa zum Anwendungsbereich in Bezug auf Verpackungen und hinsichtlich der Pflichten in der nachgelagerten Lieferkette. Kritisch zu bewerten ist aus Sicht des BVDM jedoch, dass die EU-Kommission den Forderungen nach einer konsequenten Konzentration der Korrekturmaßnahmen und Sanktionen auf den Erstinverkehrbringer nicht nachgekommen ist. Hierzu wäre eine Änderung der Verordnung nötig, die die EU-Kommission bisher offenbar ablehnt.

Der Bundesverband Druck und Medien e. V. (BVDM) wird die vorgeschlagenen Änderungen und Umsetzungshinweise im Detail prüfen und die Position der Branche in den jetzt beginnenden Konsultationsprozess einbringen.

Der BVDM unterstützt das Ziel der EUDR, entwaldungsfreie Lieferketten zu fördern und damit einen Beitrag zum Klima- und Biodiversitätsschutz zu leisten. Gleichzeitig ist es entscheidend, dass die Umsetzung praxisgerecht erfolgt und die Wettbewerbsfähigkeit der Druckindustrie nicht beeinträchtigt wird.