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Regulierung von Umweltwerbung ab September 2026 – BVDM setzt sich für Belange der Druck- und Medienwirtschaft ein

Re 08/2025, T+F 19/2025

Die sogenannte europäische EmpCo-Richtlinie („Empowering Consumers for the Green Transition“) verpflichtet die EU-Mitgliedstaaten, irreführende Umweltaussagen künftig unionsweit einheitlich zu regulieren. Die deutsche Umsetzung erfolgt durch Änderungen am Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Ein Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz und Verbraucherschutz liegt vor. Der BVDM setzt sich im laufenden Gesetzgebungsverfahren für eine praxisgerechte Ausgestaltung ein und wird Mitglieder zeitnah bei der Umsetzung der neuen Vorgaben unterstützen.

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Die EmpCo-Richtlinie ist Teil des europäischen Green Deals. Ihr Ziel ist es, Verbraucherinnen und Verbraucher besser vor irreführenden Umweltaussagen zu schützen und für mehr Transparenz in der Werbung zu sorgen. Die neuen Vorschriften betreffen unter anderem die Anforderungen an Umweltaussagen, Nachhaltigkeitssiegel sowie an Informationen über Produkthaltbarkeit und Reparierbarkeit. Unternehmen müssen sich darauf einstellen, dass ihre Umweltkommunikation künftig strengeren Regeln unterliegt und entsprechend angepasst werden muss. Die Umsetzung in nationales Recht ist bis März 2026 erforderlich. Anwendbar ist das Gesetz dann ab September 2026.

Insbesondere folgende zentrale Inhalte führen bei Unternehmen – so auch denen der Druck- und Medienwirtschaft – zu praxisrelevanten Auswirkungen:

1. Strengere Anforderungen an Umweltaussagen

Allgemeine Umweltaussagen wie z. B. „umweltfreundlich“ oder „klimaneutral“ sind künftig verboten, es sei denn, sie können durch eine hervorragende Umweltleistung nachgewiesen werden, wie z. B. das EU-Umweltzeichen oder den Blauen Engel.  

2. Nachhaltigkeitssiegel nur mit zertifiziertem System zulässig

Nachhaltigkeitssiegel müssen künftig auf einem öffentlich nachvollziehbaren Zertifizierungssystem basieren. Andernfalls gelten sie als irreführend. Dies betrifft auch branchenspezifische Siegel, wie solche der Klimainitiative der Druck- und Medienverbände. Der BVDM lässt sein Zertifizierungssystem mit Blick auf die neuen gesetzlichen Anforderungen überprüfen, um die Vergabe rechtlich anerkannter Siegel auch künftig sicherzustellen.

3. Kompensation von Treibhausgasemissionen

Aussagen, wonach ein Produkt neutrale, verringerte oder positive Auswirkungen auf die Umwelt hat, sind künftig verboten, sofern sich diese nur auf die Kompensation von Treibhausgasemissionen begründen.

BVDM-Stellungnahme und Verbändepositionen zur nationalen Umsetzung

Der BVDM hat eine Stellungnahme zum Referentenentwurf abgegeben. Ferner haben wir allgemeine Kritikpunkte gemeinsam mit weiteren Wirtschaftsverbänden aktiv in das Gesetzgebungsverfahren eingebracht. Ziel ist eine sachgerechte und mittelstandsfreundliche Ausgestaltung. Dabei setzt sich der Verband insbesondere für folgende Punkte ein:

  • Die neuen Regeln sollten nur für die Kommunikation gegenüber Verbraucher*innen gelten – also im sogenannten B2C-Bereich.
  • Verhältnismäßige Anforderungen an Prüfintervalle für Zertifizierungssysteme, keine jährliche Überprüfung.
  • Anerkennung hochwertiger branchenspezifischer Nachhaltigkeitssiegel, wie z. B. die Branchensiegel der Klimainitiative der Druck- und Medienverbände.
  • Einführung von angemessenen Übergangsregelungen, um den Abverkauf für langlebige Produkte zu ermöglichen – insbesondere Verpackungen, Druckerzeugnisse und Bücher.
Parallelvorhaben Green Claims Richtlinie – aktueller Stand

Neben der EmpCo-Richtlinie befindet sich mit der Green Claims Richtlinie ein weiteres Regulierungsvorhaben zu Umweltaussagen auf EU-Ebene im Gesetzgebungsprozess. Die Green Claims Richtlinie sieht ein verpflichtendes Vorab-Zertifizierungsverfahren für sämtliche Umweltaussagen vor. Der BVDM hatte sich zusammen mit über 20 weiteren Wirtschaftsverbänden bereits im Frühjahr 2025 klar gegen dieses Vorhaben positioniert.

Aktuell ist der Verhandlungsprozess zur Green Claims Richtlinie ins Stocken geraten. Die EU-Kommission hat das Verfahren faktisch gestoppt und eine Rücknahme der Green Claims Richtlinie angekündigt, mit der Begründung, dass es keine Ausnahmeregelung für Kleinstunternehmen gäbe.

Obwohl ein offizieller Rückzug der Richtlinie bislang noch nicht erfolgt ist, zeichnet sich ab, dass die Kritik aus der Wirtschaft Wirkung gezeigt hat. Aber es gibt auch Teile des Europäischen Parlaments, die sich gegen eine Rücknahme aussprechen. Daher bleibt es abzuwarten, wie sich die dänische Ratspräsidentschaft positionieren wird. Der BVDM hat sich zusammen mit anderen Wirtschaftsverbänden bei der dänischen Ratspräsidentschaft für eine Rücknahme der Green Claims Richtlinie ausgesprochen.

Zwei kurz aufeinanderfolgende Regelwerke zu gleichen Sachverhalten würden Rechtsunsicherheit schaffen und die Bürokratie weiter erhöhen. Auch die Europäische Wettbewerbsstrategie, die eine Reduzierung bürokratischer Belastungen für KMU vorsieht, steht im Widerspruch zur Green Claims Richtlinie.

Der BVDM befürwortet daher, die EmpCo-Richtlinie zügig umzusetzen und als vorrangiges Regelwerk für Umweltaussagen zu verankern.

Ausblick

Der BVDM wird die Entwicklungen weiterhin eng begleiten, sich aktiv in die politische Debatte einbringen und sicherstellen, dass die spezifischen Belange der Druck- und Medienbranche berücksichtigt werden. Darüber hinaus wird der BVDM seine Mitgliedsunternehmen mit gezielten Informationen und unterstützenden Angeboten zur Umsetzung der neuen Regelungen versorgen.

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