EUDR: Kommissionsvorschlag ist deutlich zu halbherzig
Anders als angekündigt, will die EU-Kommission die EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) nicht um ein Jahr verschieben, sondern schlägt nur eine 6-monatige Übergangszeit vor. Eine Null-Risiko-Kategorie fehlt im Vorschlag. Die Ideen zur Entlastung von Unternehmen der nachgelagerten Lieferkette gehen zwar in die richtige Richtung, sind aus Sicht des Bundesverband Druck und Medien e.V. (BVDM) aber unzureichend und könnten die Belastungen sogar erhöhen. Derart kurzfristige, weitreichende Änderungen der Vorgaben sind für die Betriebe – selbst für die bereits gut vorbereiteten – nicht zumutbar.
Am 21. Oktober hat die EU-Kommission einen Vorschlag zur Änderung der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) vorgelegt, der deutlich hinter den Ankündigungen der EU-Umweltkommissarin Jessika Roswall und den Bedürfnissen der Unternehmen zurückbleibt. Die EU-Kommission ignoriert mit ihrem Vorschlag wesentliche Forderungen aus den von der EUDR erfassten Branchen und enttäuscht die berechtigten Erwartungen der Unternehmen. Dabei darf es nicht bleiben.
Die Unternehmen benötigen, gerade angesichts der nunmehr in Rede stehenden inhaltlichen Veränderungen, dringend die angekündigte zusätzliche Vorbereitungszeit von 12 Monaten, um ihre Prozesse anzupassen. Die vorgeschlagenen zusätzlichen 6 Monate für kleine Unternehmen sowie eine Karenzzeit für die übrigen Unternehmen bis Mitte 2026, in der keine Strafen fällig werden, sind insofern nicht ausreichend. Diese halbherzige Herangehensweise ist aus Sicht des BVDM nicht akzeptabel.
Positiv zu werten ist, dass die EU-Kommission Unternehmen der nachgelagerten Lieferkette von Sorgfaltspflichten entlasten will. Diese Entlastung muss aber konsequent umgesetzt werden. Wenn Unternehmen zwar keine eigene Sorgfaltserklärung mehr abgeben, dafür aber Datensätze mit potentiell tausenden von Referenznummern entlang der Lieferkette vom Wald bis zum Handel weitergeben müssen, droht sich der administrative Aufwand für sie sogar zu erhöhen.
Ziel des Kommissionsvorschlags ist insofern offenbar vorrangig die Entlastung ihres schwächelnden IT-Systems, nicht aber die dringend nötige Entlastung der Unternehmen. Eine solche Verlagerung der Datenlast aus dem IT-System der EU-Kommission auf die Schultern der Unternehmen ist nicht hinnehmbar. Daher muss der Vorschlag hinsichtlich der nachgelagerten Lieferkette dringend überarbeitet werden.
Aus Sicht des BVDM sollte statt der Weitergabe großer Datenmengen der für kleine Rohstofflieferanten aus Niedrigrisikoländern vorgeschlagene neue Ansatz einer einmaligen, vereinfachten Sorgfaltserklärung auf die gesamte nachgelagerte Lieferkette übertragen werden. Ergänzend dazu muss die auch von der deutschen Bundesregierung geforderte Null-Risiko-Kategorie für Länder ohne Entwaldungsrisiko endlich kommen. Diese Änderungen würden die im IT-System zu verarbeitende Datenmenge und den Bürokratieaufwand für die Unternehmen gleichermaßen deutlich reduzieren.
Der BVDM wird sich im weiteren Gesetzgebungsprozess zwischen EU-Kommission, Rat und Europäischem Parlament weiterhin dafür einsetzen, dass die EUDR grundlegend praxistauglich überarbeitet wird.
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