EU-Kommission bei EUDR-Entlastung zu inkonsequent
Der Bundesverband Druck und Medien e. V. (BVDM) kritisiert die Vorschläge der EU-Kommission zur Revision der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) als unzureichend. Die vorgesehenen Entlastungen für Unternehmen der nachgelagerten Lieferkette werden nicht konsequent umgesetzt und lösen zentrale Herausforderungen der praktischen Umsetzung nicht. In seiner Stellungnahme ihrer laufenden Konsultation fordert der BVDM die EU-Kommission auf, ihre Zusage einzuhalten, dass Unternehmen der nachgelagerten Lieferkette nicht für mögliche Verstöße gegen die EUDR im Ursprungsland haften sollen.

Der BVDM begrüßt die Bestrebungen der EU-Kommission, die EUDR weiter zu vereinfachen. Die am 4. Mai 2026 vorgelegten Vorschläge reichen aus Sicht des BVDM jedoch nicht aus, um die bürokratischen Belastungen für die Unternehmen der nachgelagerten Lieferkette nachhaltig zu reduzieren.
Die vollständige Herausnahme von Druckerzeugnissen wie Zeitungen, Bücher, Kataloge und Werbedrucke bestätigt, dass in der EU hergestellte Druckprodukte keine Treiber von Entwaldung oder Waldschädigung sind. Damit wird das große Engagement der Wertschöpfungskette für eine nachhaltige und umweltgerechte Druckproduktion wertgeschätzt. „Wenn Papier nicht signifikant zur Waldschädigung beiträgt, müssen konsequenterweise auch die Regelungen für noch von der EUDR erfasste Druckerzeugnisse, wie etwa Verpackungen und Etiketten, weiter vereinfacht werden,“ fordert Kirsten Hommelhoff, Hauptgeschäftsführerin des BVDM, mit Blick auf die laufende Konsultation zu den Vorschlägen der EU-Kommission.
Der BVDM unterstützt den Ansatz der EU-Kommission, die Sorgfaltspflichten auf den Beginn der Lieferketten zu konzentrieren. Die damit angestrebte Entlastung der nachgelagerten Lieferkette von Haftungsrisiken wird jedoch teilweise konterkariert, wenn ein von Dritten geäußerter Verdacht, etwa durch eine Umweltschutzorganisation, eine Kaskade von nachträglichen Sorgfaltsprüfungen auslösen kann. „Wenn Unternehmen der nachgelagerten Lieferkette weiterhin mit umfangreichen Nachforschungs-, Dokumentations- und Haftungsrisiken konfrontiert werden, verfehlt die geplante Entlastung ihr Ziel“, erklärt Kirsten Hommelhoff. Und weiter: „Gerade kleine und mittelständische Betriebe dürfen nicht indirekt erneut mit bürokratischen Anforderungen belastet werden, weil größere Marktteilnehmer sich umfassend absichern wollen.“
In seiner Stellungnahme im Rahmen der Konsultation erinnert der BVDM die EU-Kommission an ihre eigene Zusage, dass Unternehmen der nachgelagerten Lieferkette keine Verantwortung für mögliche Verstöße gegen die EUDR im Ursprungsland tragen sollen. Damit diese Entlastung tatsächlich Wirkung entfalten könne, müssten insbesondere Registrierungs-, Dokumentations- und nachträgliche Sorgfaltspflichten für nachgelagerte Unternehmen konsequent abgebaut werden.
Andernfalls besteht die Gefahr, dass größere Unternehmen in der nachgelagerten Lieferkette im Rahmen eines überschießenden „Risikomanagements“ – vergleichbar mit den Erfahrungen bei der Umsetzung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes – erneut detaillierte Informationen über Fragebögen und Lieferantenportale auch von kleinen und mittleren Zulieferern anfordern, um sich für mögliche nachträgliche Sorgfaltsprüfungen – und mögliche Verbote, ihre Produkte in Verkehr zu bringen - abzusichern. Dies würde nahezu alle erreichten Vereinfachungen für nachgelagerte Unternehmen faktisch zunichtemachen und zu zusätzlichen bürokratischen Belastungen führen.
Die aktuelle Stellungnahme „EUDR – Vorschläge zur Entlastung der nachgelagerten Lieferkette reichen nicht aus“ finden Sie hier: https://www.bvdm-online.de/bvdm/branchenportal/umwelt-nachhaltigkeit/entwaldungsfreie-druckprodukte-3
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