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bvdm informiert: Dänische Regierung beschließt Beibehaltung der Opt-out-Regelung für Werbepost

Am 20. November 2023 gab die dänische Regierung bekannt, dass sie die derzeitige Opt-out-Regelung für Werbepost beibehalten wird. Die Änderung der Regelung wurde seit Juni 2020 geprüft.

Beim Opt-Out-Verfahren wird von einer Einwilligung ausgegangen, solange dem nicht ausdrücklich durch einen Aufkleber am Briefkasten "Keine Werbung" widersprochen wurde. Beim sogenannten Opt-In bekommen Verbraucherinnen und Verbraucher nur noch dann Werbepost, wenn sie diese auch wollen und gezielt eingewilligt haben.

Der dänische Minister für Wirtschaftsförderung und Betriebe erklärte zu dem Beschluss: "Die ´ Keine Werbung`-Regelung gibt kleineren Handelsunternehmen die Möglichkeit, sichtbar zu bleiben und das lokale Umfeld über Angebote zu informieren. Wir müssen die besten Rahmenbedingungen für den Handel im Land schaffen. Deshalb halten wir an der ´ Keine Werbung`'-Regelung fest". Die dänische Regierung ist der Ansicht, dass die Vorteile für die Umwelt und einer Opt-in-Regelung die Nachteile nicht überwiegen. Die Untersuchung zeigt auch, dass der Einzelhandel von einer neuen Regelung hart getroffen werden könnte, da vor allem kleinere Händler nicht mehr so viele Kunden wie über gedruckte Werbung erreichen können.

Weitere Informationen finden Sie auf der Website der dänischen Regierung.

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Portraitbild von  Thomas Hosemann
Thomas Hosemann
Referent Öffentlichkeitsarbeit