Bundestariftreuegesetz: BVDM kritisiert Eingriff in Tarifautonomie und unverhältnismäßige Bürokratie
Anfang November befasst sich der Bundestag mit dem Entwurf des Bundestariftreuegesetzes. In einer Stellungnahme anlässlich der öffentlichen Anhörung im Bundestagsausschuss für Arbeit und Soziales lehnt der Bundesverband Druck und Medien e. V. (BVDM) den Entwurf als inakzeptablen Eingriff in die Tarifautonomie und unverhältnismäßig bürokratisch ab. Auch die mit der geplanten Tariftreueregelung verbundene Benachteiligung von im Inland produzierenden Unternehmen ist aus Sicht des BVDM nicht hinnehmbar.

Der Gesetzentwurf sieht vor, dass öffentliche Aufträge des Bundes nur noch an Unternehmen vergeben werden dürfen, die sich verpflichten, ihren dabei eingesetzten Arbeitnehmern für die Dauer der Ausführung des Auftrags die staatlich festgelegten Arbeitsbedingungen eines Flächentarifvertrags zu gewähren. Damit führt das geplante Gesetz aus Sicht des BVDM zu einem Tarifanwendungszwang und massivem bürokratischen Aufwand, nicht aber zu mehr Tarifbindung. Besonders kleine und mittlere Unternehmen würden durch die neuen Nachweis- und Dokumentationspflichten abgeschreckt, sich an öffentlichen Ausschreibungen zu beteiligen.
Der BVDM appelliert im Vorfeld der öffentlichen Anhörung am 3. November 2025 daher an den Gesetzgeber, Abstand von dem Gesetzesvorhaben zu nehmen. Zumindest aber müssen die Regelungen so bürokratiearm wie möglich ausgestaltet werden. Hierzu muss der Schwellenwert auf mindestens 100.000 € angehoben und die Nachweispflichten, insbesondere für tarifgebundene Unternehmen, deutlich vereinfacht werden.
Um die Verlagerung von Wertschöpfung ins Ausland zu verhindern, müssen aus Sicht des BVDM Lieferleistungen von dem Gesetz ganz ausgenommen werden. Andernfalls würden Druckereien, die in Deutschland produzieren, durch nur im Inland geltende Tariftreueregeln im Wettbewerb um öffentliche Aufträgen gegenüber im (EU-)Ausland tätigen Unternehmen benachteiligt.
Zum Schutz der Tarifautonomie dürfen schließlich an andere Tarifverträge gebundene Unternehmen nicht gezwungen werden, fremde Tarifverträge anzuwenden.
Die Stellungnahme des BVDM vom 28. Oktober 2025 finden Sie auf der Internetseite des BVDM unter: https://www.bvdm-online.de/bvdm/branchenportal/arbeit-tarif/tarifpolitik
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