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Berufliche Integration von Geflüchteten

BP 03/2023

In den vergangenen sechs Jahren sind über zwei Millionen geflüchtete Menschen nach Deutschland gekommen. Die Integration erfordert viel Engagement, da häufig keine ausreichenden deutschen Sprachkenntnisse oder keine anerkannten beruflichen Abschlüsse vorliegen. Die Integration von Geflüchteten bietet aber auch eine Chance für Unternehmen, dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken. Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) hat eine Neuauflage des Leitfadens zur Integration von Geflüchteten in Ausbildung und Beschäftigung herausgegeben. Fachkräfte aus dem Ausland können über das vom BMBF geförderte DIHK-Projekt „UBA Connect“ gewonnen werden.

Der DIHK-Leitfaden „Integration von Geflüchteten in Ausbildung und Beschäftigung“ gibt zunächst einen Überblick über die Themen Aufenthaltsstatus und Aufenthaltsdauer. Des Weiteren werden Fragen nach den Regelungen für den Zugang zum Arbeitsmarkt erläutert und wie der erfolgreiche Einstieg erfolgen kann. Es folgen Antworten auf die Fragen: Was ist bei einer Ausbildung oder Beschäftigung zu beachten und welche Fördermöglichkeiten stehen Geflüchteten zu? Anerkennung von ausländischen Abschlüssen, Möglichkeiten der Sprachförderung und Integration sowie Unterstützung durch die Kammern runden den Leitfaden ab. In der überarbeiteten Publikation wird auch auf die besonderen Regelungen zu Geflüchteten aus der Ukraine eingegangen.

Das vom BMBF geförderte Projekt „Unternehmen Berufsanerkennung“ informiert Unternehmen neben der Anerkennung von Berufsabschlüssen auch über die Möglichkeiten zur Suche und Beschäftigung von ausländischen Fachkräften. UBA Connect bietet Unternehmen die Gelegenheit, Fachkräfte mit einem ausländischen Berufsabschluss im Rahmen einer Anpassungsqualifizierung fehlendes Wissen oder fehlende praktische Erfahrungen für die Gleichwertigkeit mit dem deutschen Referenzberuf zu vermitteln. Dabei erfolgt eine befristete Anstellung, in deren Verlauf das Unternehmen die Chance hat, Fachkräfte mit einschlägigen Berufserfahrungen kennenzulernen und diese bei Eignung übernehmen zu können. Für die ausländischen Fachkräfte ist der Erwerb der vollen Gleichwertigkeit des Berufsabschlusses häufig auch eine Voraussetzung dafür, nach Deutschland kommen bzw. zum Arbeiten hierbleiben zu dürfen. (bvdm)

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Reinhold Rill
Leiter Aus- und Weiterbildung
Bildungsbeauftragter