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Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz: Bundesregierung beschließt marginale Änderungen
SP 30/2025, T+F 28/2025
Das Bundeskabinett hat am 3. September 2025 einen Gesetzentwurf zur Änderung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes beschlossen. Anders als angekündigt, wird das Gesetz nicht abgeschafft, sondern nur geringfügig geändert.
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