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BVDM setzt sich für den Erhalt der gedruckten Packungsbeilage für Arzneimittel ein – Stellungnahme an das Bundesgesundheitsministerium eingereicht
Re 04/2024, T+F 12/2024
Der Kommissionsentwurf der Richtlinie zur Schaffung eines Unionskodexes für Humanarzneimittel sieht als Option vor, dass die Mitgliedstaaten für Medikamente künftig eine elektronische Produktinformation vorschreiben und damit die gedruckte Packungsbeilage abschaffen könnten. Der BVDM setzt sich dafür ein, dass die bisherige Packungsbeilage in jedem Fall neben der elektronischen Version beibehalten bleibt (sog. „komplementärer Ansatz“).
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