Sozialpolitik
Bundesarbeitsgericht: Urlaub verfällt und verjährt ohne Hinweis nicht
SP 01/2023
Das Bundesarbeitsgericht hat Ende 2022 noch einmal bekräftigt, dass Arbeitgeber ihre Arbeitnehmer auffordern müssen, Urlaub zu nehmen und auf einen drohenden Verfall hinweisen müssen. Andernfalls verfällt und verjährt der Urlaub nicht. Die Verbände Druck und Medien stellen ihren Mitgliedern entsprechende Musterschreiben zur Verfügung.
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Yvonne Fuchs
Rechtsanwältin (Syndikusrechtsanwältin)
Fachanwältin für Arbeitsrecht
Leiterin Recht und Sozialpolitik
Leiterin der Geschäftsstelle Nürnberg
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