Sozialpolitik
Bundesarbeitsgericht: Digitales Zugangsrecht einer Gewerkschaft zum Betrieb
SP 24/2025
Arbeitgeber sind nicht verpflichtet, Gewerkschaften die E-Mailadressen ihrer Arbeitnehmer zum Zweck der Information und Mitgliederwerbung mitzuteilen, Zugänge zu internen Kommunikationsplattformen einzurichten oder auf der Startseite im Intranet einen Link zur Website der Gewerkschaft zu platzieren.
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Yvonne Fuchs
Rechtsanwältin (Syndikusrechtsanwältin)
Fachanwältin für Arbeitsrecht
Leiterin Recht und Sozialpolitik
Leiterin der Geschäftsstelle Nürnberg
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