Arbeitschutz
Sozialpolitik
Bestellpflicht für Sicherheitsbeauftragte künftig erst ab 50 Beschäftigten
T+F 15/2026, SP 08/2026
Der Deutsche Bundestag hat die Anhebung des Schwellenwerts bei der Pflicht zur Bestellung von Sicherheitsbeauftragten beschlossen. Sie soll künftig erst ab 50 Beschäftigten und nicht wie bisher ab 20 Beschäftigten gelten.
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