Arbeitschutz
Sozialpolitik

Bestellpflicht für Sicherheitsbeauftragte künftig erst ab 50 Beschäftigten

T+F 15/2026, SP 08/2026

Der Deutsche Bundestag hat die Anhebung des Schwellenwerts bei der Pflicht zur Bestellung von Sicherheitsbeauftragten beschlossen. Sie soll künftig erst ab 50 Beschäftigten und nicht wie bisher ab 20 Beschäftigten gelten.

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Yvonne Fuchs
Rechtsanwältin (Syndikusrechtsanwältin)
Fachanwältin für Arbeitsrecht
Leiterin Recht und Sozialpolitik
Leiterin der Geschäftsstelle Nürnberg