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Bundeskabinett beschließt Aufhebung der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung zum 2. Februar 2023

SP 03/2023,T+F 05/2023

Das Bundeskabinett hat beschlossen, die Corona-Arbeitsschutzverordnung vorzeitig zum 2. Februar 2023 aufzuheben.

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Yvonne Fuchs
Rechtsanwältin (Syndikusrechtsanwältin)
Fachanwältin für Arbeitsrecht
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Marko Graumann
Berater Arbeitssicherheit