Corona
Sozialpolitik

Möglichkeit zu Krankschreibungen per Telefon endet am 31. März 2023

SP 17/2023

Die befristete Corona-Sonderregelung, die die Feststellung einer Arbeitsunfähigkeit bei leichten Atemwegserkrankungen nach telefonischer Anamnese ermöglichst, läuft zum 31. März 2023 aus.

Ansprechpartner

Portraitbild von  Yvonne Fuchs
Yvonne Fuchs
Rechtsanwältin (Syndikusrechtsanwältin)
Fachanwältin für Arbeitsrecht
Leiterin Recht und Sozialpolitik
Leiterin der Geschäftsstelle Nürnberg