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Aktuelle Seite: Start / News / Bundesrat schafft überfällige Rechtssicherheit für Unternehmen

Bundesrat schafft überfällige Rechtssicherheit für Unternehmen

20. Oktober 2016

Der VDMB und der bvdm setzen sich in der Phase der Neuregulierung zur Erbschaft- und Schenkungssteuer gemeinsam mit den Spitzenverbänden für eine verträgliche Regelung ein, die insbesondere die klein- und mittelständisch und von Familienbetrieben geprägte Druckindustrie berücksichtigt. Die Verbände Druck und Medien haben das Gesetzgebungsverfahren von Beginn an kritisch begleitet und befürchtet durch die Reform eine stärkere Belastung für familiengeführte Druck- und Medienunternehmen.

Denn schon 2014 – im Vorfeld des Gesetzgebungsverfahrens – monierten über 43 % der Druck- und Medienunternehmen im Rahmen einer Befragung die zu hohen gesetzlichen Anforderungen für den Verschonungsabschlag. Dies wird sich nach der Reform nicht wesentlich ändern, weil das Grundkonzept des vorherigen Gesetztes vom  Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom  17. Dezember 2014 teilweise als verfassungswidrig angesehen wurde und die Verfasungsrichter daher von der Politik eine restriktivere Nachjustierung forderten.

Mit dem Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens wird  die für die betriebliche Praxis dringend erforderliche Rechtssicherheit hergestellt.

Mit Inkrafttreten des Gesetzes werden Betriebsvermögen weiterhin von der Erbschaftssteuer verschont, wenn der Betrieb über einen bestimmten Zeitraum (fünf bzw. sieben Jahre) fortgeführt wird und die gegebene Lohnsumme erhalten bleibt. Betriebe mit bis zu fünf Beschäftigten werden indes von der Lohnsummenregelung befreit. Das Gesetz sieht ebenfalls eine Verschonungsbedarfsprüfung vor, wenn das begünstigte Erb- oder Schenkungsvermögen die Schwelle von 26 Mio. Euro erreicht. Eine derartige Prüfung wurde im Urteil des  Bundesverfassungsgerichtes vom 17. Dezember 2014 explizit gefordert, jedoch ohne Nennung einer spezifischen Schwelle.

Zu Auslegungsfragen sind zur Klarstellungen von Seiten der Finanzverwaltungen von Bund und Ländern im Rahmen von Steuerrichtlinien bzw. Steuererlassen geplant. Hierüber werden wir Sie zeitnah informieren.

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