Um die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie für die Unternehmen abzufedern, haben sowohl die Bundesregierung als auch die Bayerische Staatsregierung umfassende Hilfsprogramme auf den Weg gebracht bzw. bereits verabschiedet. Wir informieren Sie über alle Möglichkeiten und darüber, wo und wie Sie die Hilfen abrufen können.
Die außerordentliche Situation der Corona-Pandemie stellt viele Unternehmen vor gänzlich neue Herausforderungen: Welche Rechte und Pflichten habe ich als Arbeitgeber? Was passiert bei häuslicher Quarantäne eines Arbeitnehmers? Wie ist auf Schulschließungen zu reagieren? Was tun bei einer allgemeinen Ausgangssperre? Wir geben hier die passenden Antworten.
Im § 28b IfSG ist unter anderem eine bundesweite Regelung zu 3G am Arbeitsplatz vorgesehen. Diese Regelungen stellen die Betriebe vor ganz neue Herausforderungen. Wir geben praktische Hilfestellungen für die Umsetzung der 3G-Regeln im Betrieb.
Die Regeln zum Infektionsschutzgesetz sind vielfältig und ändern sich stetig. Betroffen sind Arbeitgeber, deren Beschäftigte wegen Quarantäneanordnungen oder wegen notwendiger Kinderbetreuung aufgrund Schul- oder Kita-Schließungen nicht zur Arbeit erscheinen können.
Seit März 2020 wurde der Zugang der Unternehmen zum Kurzarbeitergeld (KUG) erheblich erleichtert und die jeweiligen Regelungen immer wieder verlängert. Die nachfolgenden Beiträge ermöglichen eine jeweils aktuelle Information.
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Die Corona-Krise hat die Arbeitsformen Home-Office und mobiles Arbeiten rasant anwachsen lassen. Wir stellen Muster und Erklärungen zur Verfügung.
Der Zeitrahmen, innerhalb dessen der Arbeitgeber seinen Mitarbeitern einen steuerfreien Corona-Bonus von bis zu 1.500 EUR zukommen lassen kann, wird über den 30.06.2021 hinaus bis zum 31.03.2022 verlängert. Dies hat der Bundestag am 06.05.2021 vorbehaltlich der Zustimmung des Bundesrats, die noch erfolgen muss, mit dem von ihm verabschiedeten Abzugssteuerentlastungsmodernisierungsgesetz beschlossen.
Die gemeinsame Verantwortung für Leben und Gesundheit aller ist ein großes Anliegen. Dies umfasst auch den Schutz vor Gesundheitsgefahren, die mit der aktuellen Ausbreitung des neuartigen Coronavirus verbunden sind. Hier erfahren Sie, welche Maßnahmen sinnvoll und notwendig sind.
Die Schließung von Schulen sowie Fort- und Weiterbildungsstätten hat Auswirkungen auf die konkrete Durchführung der Ausbildung. Kurse werden abgesagt, Prüfungen verschoben. Hier halten wir Sie auf dem Laufenden, wann die IHK-Prüfungen nachgeholt werden und wann Sie Ihre Azubis auf die Prüfungsvorbereitungskurse unserer üba schicken können.