Um die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie für die Unternehmen abzufedern, haben sowohl die Bundesregierung als auch die Bayerische Staatsregierung umfassende Hilfsprogramme auf den Weg gebracht bzw. bereits verabschiedet. Wir informieren Sie über alle Möglichkeiten und darüber, wo und wie Sie die Hilfen abrufen können.
Die außerordentliche Situation der Corona-Pandemie stellt viele Unternehmen vor gänzlich neue Herausforderungen: Welche Rechte und Pflichten habe ich als Arbeitgeber? Was passiert bei häuslicher Quarantäne eines Arbeitnehmers? Wie ist auf Schulschließungen zu reagieren? Was tun bei einer allgemeinen Ausgangssperre? Wir geben hier die passenden Antworten.
Die gemeinsame Verantwortung für Leben und Gesundheit aller ist ein großes Anliegen. Dies umfasst auch den Schutz vor Gesundheitsgefahren, die mit der aktuellen Ausbreitung des neuartigen Coronavirus verbunden sind. Hier erfahren Sie, welche Maßnahmen sinnvoll und notwendig sind.
An dieser Stelle finden Sie Inhalte eines Drittanbieters, die Sie mit einem Klick anzeigen lassen können.
Dadurch können personenbezogene Daten an den Dienst YouTube übermittelt werden. Mehr Informationen finden Sie in unseren Datenschutzbestimmungen.
Die Regeln zum Infektionsschutzgesetz sind vielfältig und ändern sich stetig. Betroffen sind Arbeitgeber, deren Beschäftigte wegen Quarantäneanordnungen oder wegen notwendiger Kinderbetreuung aufgrund Schul- oder Kita-Schließungen nicht zur Arbeit erscheinen können.
Der Bundestag hat mit dem „Arbeit-von-morgen-Gesetz“ am 13. März 2020 neben anderen Maßnahmen den Zugang der Unternehmen zum Kurzarbeitergeld (KUG) erheblich erleichtert und am 16. März 2020 die Umsetzung nochmals beschleunigt. Die neuen Regelungen gelten rückwirkend ab dem 1. März 2020. Weiter wurden auch die Antragsformulare zur Kurzarbeit deutlich vereinfacht und stehen auf den Seiten der Bundesagentur für Arbeit zur Verfügung.
An dieser Stelle finden Sie Inhalte eines Drittanbieters, die Sie mit einem Klick anzeigen lassen können.
Dadurch können personenbezogene Daten an den Dienst YouTube übermittelt werden. Mehr Informationen finden Sie in unseren Datenschutzbestimmungen.
Die Corona-Krise hat die Arbeitsformen Home-Office und mobiles Arbeiten rasant anwachsen lassen. Wir stellen Muster und Erklärungen zur Verfügung.
Aufgrund Art. 2 des Jahressteuergesetzes 2020, der am 01.01.2021 in Kraft trat, können Arbeitgeber bis zum 30.06.2021 wegen der Corona-Krise ihren Beschäftigten eine finanzielle Unterstützung (auch Sachbezüge) bis zu einem Betrag von 1.500 Euro steuer- und sozialversicherungsfrei zukommen lassen.
An dieser Stelle finden Sie Inhalte eines Drittanbieters, die Sie mit einem Klick anzeigen lassen können.
Dadurch können personenbezogene Daten an den Dienst YouTube übermittelt werden. Mehr Informationen finden Sie in unseren Datenschutzbestimmungen.
Viele Druckereien registrieren im Zuge der Corona-Krise nicht nur einen stark schwächelnden Auftragseingang, sondern auch vermehrte Stornos bereits erteilter Aufträge. Wir beantworten dazu häufig gestellte Frage: Welche rechtliche Position habe ich als Druckerei gegenüber meinem Kunden, welche Rolle spielen die AGB, was muss ich berücksichtigen, wen ich wegen vorübergehender Betriebsschließungen oder Materialengpässe den Auftrag nicht termingerecht erfüllen kann?
Die Schließung von Schulen sowie Fort- und Weiterbildungsstätten hat Auswirkungen auf die konkrete Durchführung der Ausbildung. Kurse werden abgesagt, Prüfungen verschoben. Hier halten wir Sie auf dem Laufenden, wann die IHK-Prüfungen nachgeholt werden und wann Sie Ihre Azubis auf die Prüfungsvorbereitungskurse unserer üba schicken können.