DSGVO: wach bleiben! – Wie weit ist Ihr Verarbeitungsverzeichnis?
4. April 2019
Die Druck- und Medienverbände haben unter Federführung des Bundesverbands Druck und Medien (bvdm) eine weitere wertvolle Arbeitshilfe erarbeitet: Beispiele für typische Verarbeitungstätigkeiten einer fiktiven Druckerei können Mitgliedsunternehmen des VDMB kostenfrei bei Frau Rohlff per Email an k.rohlff@vdmb.de oder telefonisch unter 089/ 33036-125 anfordern.
So können auch Druckereien, die bereits ein eigenes Verarbeitungsverzeichnis erstellt haben, dieses an Hand der Beispiele überprüfen.
Zum Hintergrund:
Druckereien haben gemäß Art. 30 DSGVO ein Verzeichnis als „Verantwortlicher“ zu führen, welches beispielsweise die Verarbeitungstätigkeiten der Auftragsannahme, der Personalverwaltung, der Buchhaltung und zahlreiche weitere umfasst. Daneben müssen Druckereien gegebenenfalls auch ein Verzeichnis als „Auftragsverarbeiter“ erstellen, z. B. im Fall der Werbeadressenverarbeitung (Lettershop). Dementsprechend umfassen die von den Verbänden erstellten Beispiele typische Verarbeitungstätigkeiten des Verantwortlichen und des Auftragsverarbeiters. Zudem soll ein Verarbeitungsverzeichnis eine allgemeine Beschreibung der „technischen und organisatorischen Maßnahmen“ gemäß Art. 32 DSGVO enthalten. Auch hier können Sie eine Auflistung mit zahlreichen Beispielen von Frau Rohlff erhalten.