Die vbw – Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. begrüßt den Beschluss der Gesundheitsminister der Länder, die Quarantäneentschädigung einzustellen, wenn eine Impfung möglich wäre, das Impfangebot aber nicht wahrgenommen wurde. „In diesem Fall soll der Steuerzahler nicht für die Lohnfortzahlung aufkommen müssen. Die gesetzlichen Grundlagen wurden schon vor Corona verbindlich beschlossen und es gibt jetzt keinen Anlass, daran zu rütteln. Vielmehr ist es dringend geboten, das nun bundeseinheitlich zügig umzusetzen“, betont vbw Hauptgeschäftsführer Bertram Brossardt.
Die vbw sieht entgegen anderer Beurteilungen im Entfall der Lohnfortzahlung im Quarantänefall für Ungeimpfte keinen Impfzwang. „Jeder, der sich frei gegen eine Impfung entscheidet, muss die Konsequenzen seiner Entscheidung tragen. Die Quarantäneentschädigung ist eine steuerfinanzierte solidarische Unterstützung für unvermeidbare Fälle. Wer die Quarantäne durch eine Impfung vermeiden kann, kann nicht erwarten, dass die Allgemeinheit durch Steuermittel für seine Einbußen aufkommt. Impfen ist eine Frage der Solidarität“, findet Brossardt und ergänzt: „Menschen, die sich aus zwingenden Gründen nicht impfen lassen können, werden richtigerweise auch weiterhin die Entschädigung erhalten.“
Die Abwicklung und Auszahlung der Entschädigung der Lohnfortzahlung für Ungeimpfte im Quarantänefall für den Staat hat die Betriebe in den letzten eineinhalb Jahren vor große Herausforderungen gestellt und viele Kapazitäten gebunden. „Die Auswirkungen der Corona-Krise sind immer noch nicht überwunden. Unsere Unternehmen stehen vor großen Herausforderungen und brauchen jede Entlastung, die sie bekommen können. Auch hier ist der Entfall der Quarantäneentschädigung bei unterbliebener Impfmöglichkeit eine dringend gebotene Erleichterung“, so Brossardt.