Mehrfach sind wir in jüngster Zeit von Mitgliedsunternehmen darauf aufmerksam gemacht worden, dass gewährte Überbrückungshilfen zum Ausgleich von betrieblichen Fixkosten bei Coronabedingten Umsatzausfällen nun von Druckereien zurückgefordert werden. Die seinerzeit gestellten Anträge auf Gewährung von Überbrückungshilfen des Bundes für kleine und mittelständische Unternehmen wurden durch die Bewilligungsstelle, für Bayern ist dies die IHK München/Oberbayern, abgelehnt.
Begründet werden diese Entscheidungen u.a. damit, dass von den Antragstellern nicht ausreichend nachgewiesen werden konnte, dass die Umsatzeinbrüche tatsächlich auf die Corona-Lage ursächlich zurückzuführen seien. Material- und Lieferengpässe reichten dafür genauso wenig aus wie Umsatzschwankungen, die mit dem eigenen Geschäftsmodell verbunden seien.
In den uns bekannten Fällen hatten Druckereien sehr detailliert nachgewiesen, dass Kunden ihre Druckaufträge während der Corona-Zeit teilweise drastisch zurückgefahren haben, weil Messen, Konzerte und Ausstellungen nicht stattfinden durften, weite Teile des Einzelhandels entweder geschlossen waren oder nur sehr begrenzt operieren konnten oder auch Hotels und Gastronomie nicht öffnen durften. Alles stichhaltige Gründe, die belegen, dass Kunden Werbeausgaben während der Coronazeit massiv zurückgefahren und für temporär erhebliche Umsatzrückgänge in der Druckindustrie gesorgt haben.
Wenn Sie ebenfalls von Rückforderungen der Überbrückungshilfen betroffen sind, wären wir für eine entsprechende Information sehr dankbar, die selbstverständlich vertraulich behandelt wird. Bitte wenden Sie sich dazu an Jens Meyer (Tel.: 089 33036 210; E-Mail: j.meyer@vdmb.de). Wir wollen uns dafür einsetzen, dass Corona-bedingte temporäre Umsatzverluste bei Druckereien seitens der Prüfstellen nicht grundsätzlich als Ausdruck des langjährigen Strukturwandels unserer Industrie interpretiert werden.