Nachstehend erhalten Sie aktuelle Informationen und Hilfestellungen zu arbeitsrechtlichen- und wirtschaftsrelevanten Themen im Kontext Russland / Ukraine.
Im Rahmen der Initiative #WirtschaftHilft von BDA, BDI und ZDH finden Sie anbei eine Bedarfsliste des UNHCR (Hoher Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen).
Falls es Unternehmen gibt, die die geforderten Materialien anbieten können, bitten wir um direkte Kontaktaufnahme mit dem UNHCR. Die Kontaktinformationen finden Sie unmittelbar unterhalb der Bedarfsgüterliste.
Auf der Website www.wirtschafthilft.info finden Sie zudem weitere Hinweise, Bedarfslisten und Links für bedarfsgerechte Geld- und Sachspenden inklusive Kontaktmöglichkeiten (u. a. auch zu ukrainischen Unternehmen).
Am 15. März 2022 wurden die US-Sanktionen um 15 weitere personenbezogene Sanktionen erweitert. Der belarussische Präsident, Alexander Lukaschenko, steht nun ebenfalls auf der Specially Designated Nationals (SDN) Liste. Damit werden alle Vermögenswerte und Beteiligungen an Vermögenswerten, die sich in den Vereinigten Staaten oder im Besitz oder unter der Kontrolle von US-Personen befinden und Lukaschenko gehören, gesperrt.
Der russische Präsident Wladimir Putin hat per Dekret ein Verbot beziehungsweise Beschränkungen von Exporten bestimmter Produkte und Rohstoffe aus Russland an die sogenannten „unfreundlichen Staaten“ erlassen. Diese Regelungen gelten vorerst bis Ende des Jahres.
Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) warnt nach § 7 BSI-Gesetz vor dem Einsatz von Virenschutzsoftware des russischen Herstellers Kaspersky. Das BSI empfiehlt, Anwendungen aus dem Portfolio von Virenschutzsoftware des Unternehmens Kaspersky durch alternative Produkte zu ersetzen.
Die europäischen Innenministerinnen und -minister haben sich am 03. März 2022 darauf geeinigt, Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine sofortigen Schutz in der EU zu gewähren und dafür die Aktivierung der Richtlinie über vorübergehenden Schutz beschlossen. Die EU-Kommission hatte einen entsprechenden Vorschlag vorgestern vorgelegt. Bei der Pressekonferenz mit dem französischen Innenminister Gérald Darmanin nach dem Treffen lobte EU-Innenkommissarin Johansson die Entscheidung.
Die Entwicklung des Flüchtlingszustroms aus der Ukraine ist weiterhin schwer abzuschätzen. Dadurch wird die Unterbringung der Geflüchteten für die Kommunen in Bayern zur zentralen Herausforderungen. Um eine erste Notunterkunft bieten zu können, müssen aktuell oft innerhalb kürzester Zeit Unterbringungsmöglichkeiten gefunden werden.
Angesichts der vor allem energiekostenbezogenen Auswirkungen des Ukrainekrieges auf die inländische Wirtschaft hat die Bundesregierung staatliche Unterstützungsmaßnahmen für von den Kriegsfolgen betroffene Unternehmen angekündigt.
Die wichtigsten rechtlichen Fragen bei der Beschäftigung ukrainischer Mitarbeiter und Flüchtlinge haben wir für Sie zusammengestellt und beantwortet.
Die BDA hat zu aufenthalts-, arbeits- und sozialversicherungsrechtlichen Fragen rund um den Krieg in der Ukraine ein FAQ-Papier erstellt, das wir Ihnen nachfolgend zur Verfügung stellen (Stand 20.01.2023).
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) hat ein Antwortpapier auf häufig gestellte Fragen zur Einreise aus der Ukraine und zum Aufenthalt in Deutschland erstellt. (Stand 10.03.2022)
Auswirkungen auf das Arbeitsverhältnis im Kontext des Ukraine-Konflikts: Wie mit Mitarbeitenden umzugehen ist, welche aufgrund öffentlichrechtlicher Verpflichtungen zum Wehrdienst eingezogen werden, haben wir in einer Übersicht dargestellt. (Stand 02.03.)
Holger Busch
Tel: 089 33036 110
Fax: 089 33036 100
E-Mail: h.busch@vdmb.de
Yvonne Fuchs
Tel: 0911 264441
Mobil: 0176 10 90 10 40
Fax: 0911 284368
E-Mail: y.fuchs@vdmb.de
Integration geflüchteter Menschen aus der Ukraine in Arbeit
Die Vereinigung der bayerischen Wirtschaft (vbw) hat eine zweisprachige Online-Plattform geschaltet, um Unternehmen und Geflüchtete zusammenzubringen. Die Plattform bietet zudem zahlreiche hilfreiche Informationen und eine Hotline für alle Fragen zu diesem Themenkomplex
Taskforce Russland | Ukraine
Die Vereinigung der bayerischen Wirtschaft (vbw) hat eine Taskforce eingerichtet. Diese hilft Ihnen bei wirtschaftlichen Fragen und konkreten Problemlagen rund um die aktuelle Situation Russland | Ukraine weiter. Sie erreichen die Taskforce über die speziell eingerichtete E-Mail russland.ukraine@baymevbm.de