Von der Einstellung eines Mitarbeiters bis zur Beendigung eines Arbeitsverhältnisses: Wir beraten unsere Mitglieder mit hoher Kompetenz, praxisnah und verständlich in allen arbeitsrechtlichen Belangen, die ein Betriebsalltag in der Druck- und Medienbranche hervorbringt.
Dabei managen wir für unsere Mitglieder alle wichtigen Themen aus dem Personalalltag wie
Bei Bedarf schulen wir auch die Fach- und Führungskräfte zu allen anfallenden arbeitsrechtlichen Themen.
Damit stellen wir die Rechtssicherheit der Maßnahmen sicher und sind im Fall eines Falles bestens vorbereitet.
Arbeitsverhältnisse unterliegen immer wieder Veränderungen. Anforderungsprofile ändern sich. Manchmal kommt es auch zu Konflikten. Wir unterstützen unsere Mitglieder auch dann, wenn es mal schwierig wird.
Wir fertigen Abmahnungen, kümmern uns um Kündigungen, erstellen Aufhebungsverträge und entwickeln Ideen zur Beendigung von Arbeitsverträgen. Wir sind Ihre Ansprechpartner, wenn es darum geht, gemeinsam Lösungen zu entwickeln, um Konflikte mit Mitarbeitern zu klären.
Wir vertreten unsere Mitglieder kostenfrei vor den Arbeitsgerichten in allen Konfliktfällen mit Beschäftigten, insbesondere natürlich in Kündigungsschutzprozessen.
Außerdem vertreten wir unsere Mitglieder ebenso kostenfrei in gerichtlichen Beschlussverfahren mit und gegen den Betriebsrat.
Und das in allen Instanzen durchgehend und aus einer Hand vor den bayerischen Arbeits- und Landesarbeitsgerichten sowie vor dem Bundesarbeitsgericht in Erfurt.
Wir raten unseren Mitgliedern, stets Arbeitsverträge zu verwenden, die auf dem aktuellen Stand der Rechtsprechung und des arbeitsrechtlich Möglichen sind. Bei deren Ausgestaltung müssen zahlreiche Regelungen beachtet werden. Wir stellen daher kostenfrei Arbeitsverträge zur Verfügung, die für die Unternehmen der Druck- und Medienbranche erstellt wurden. Selbstverständlich beraten und unterstützen wir zudem bei der individuellen Erstellung besonderer Arbeitsverträge.
Bei der Arbeit mit dem Betriebsrat begleiten wir Unternehmen mit Rat und Tat - auch persönlich vor Ort. Wir helfen bei der Bestimmung von Rechten und Pflichten des Betriebsrats sowie bei Konzeption und Verhandlung von Betriebsvereinbarungen. Sollten sich die Verhandlungen mit dem Betriebsrat schwierig gestalten, dann vertreten wir unsere Mitglieder auch kostenfrei in Einigungsstellen.
Dabei lassen wir unsere langjährige Branchenerfahrung einfließen, denn unsere Syndikusrechtsanwälte kennen die Druck- und Medienbranche und ihre Besonderheiten gut. So können Entscheidungen deutlich überlegter, rechtssicherer und letztlich erfolgreicher getroffen werden.
Wir erarbeiten mit unseren Mitgliedern Konzepte für betriebliche und unternehmerische Umstrukturierungen und setzen die Konzepte dann mit unseren Mitgliedern um.
Mit unserer Expertise erstellen wir Interessenausgleiche und Sozialpläne, verhandeln dies gemeinsam mit dem Betriebsrat, fertigen die Massenentlassungsanzeigen und notwendigen Betriebsratsanhörungen, führen die Sozialauswahl durch, stellen die notwendigen Anträge zur Zustimmung von Kündigungen beim Inklusionsämtern oder auch dem Gewerbeaufsichtsamt und formulieren die Kündigungen.
Sollte es dann noch zu Gericht gehen, bleiben wir weiter an der Seite unserer Mitglieder und führen die gerichtlichen Verfahren.
Wir erarbeiten mit unseren Mitgliedern passgenaue Arbeitszeitmodelle, die den besonderen Produktionsanforderungen in der Druck- und Medienbranche Rechnung tragen. Dabei profitieren unsere Mitglieder besonders von der Branchenerfahrung unserer Syndikusrechtsanwälte. Wir erstellen für unsere Mitglieder dann die notwendigen Vereinbarungen zu den erarbeiteten Arbeitszeitmodellen wie z. B. Gleitzeit, flexible Arbeitszeit, Zeitkonten, Kurzarbeit, Teilzeitarbeit, Altersteilzeit oder Schichtmodellen. Dabei unterstützen wir auch die nötigen Verhandlungen mit dem Betriebsrat.
Wir informieren und beraten über die Möglichkeiten und Grenzen, Tarifverträge optimal für den Unternehmenserfolg einzusetzen und haben dabei immer die beste Lösung für das Unternehmen im Blick. Dies tun wir auf der Basis unserer jahrelangen Erfahrung bei der Verhandlung von Branchentarifverträgen. Wir stehen unseren Mitgliedern auch bei der Verhandlung von Haustarifverträgen als Experten zur Seite.
Wir unterstützen unsere Mitglieder außergerichtlich auch in branchenbezogenen Themen außerhalb des Arbeitsrechts.
Hinweisgeberschutz: Unternehmen sollten jetzt handeln!
Seit Dezember 2019 gilt die EU-Whistleblower-Richtlinie. Deutschland setzt diese für alle Unternehmen bindend mit dem Hinweisgeberschutzgesetz noch im Herbst 2022 um. Durch die Umsetzung besteht für viele Unternehmen konkreter Handlungsbedarf.
In Kooperation mit dem Verband Druck und Medien Bayern stellt der spezialisierte Dienstleister Hinweisgeberexperte ein umfassendes Komplett-Paket mit ganz konkreter Unterstützung für die Unternehmen der Druck- und Medienindustrie zur Verfügung.