Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat mit Beschluss vom 13. September 2022 (1 ABR 22/21) entschieden, dass Unternehmen eine Verpflichtung zur Einführung eines Systems zur Arbeitszeiterfassung haben. Nun wurden die Entscheidungsgründe veröffentlicht. Ob sich hieraus aktuell konkreter Handlungsbedarf für Arbeitgeber zum Umfang oder der Ausgestaltung eines Arbeitszeiterfassungssystems ergibt, wollen wir in einem halbstündigen Webinar erläutern.
Wir laden daher unsere Mitgliedsunternehmen sehr herzlich zu unserem Webinar ein.
„Stechuhr-Entscheidung des BAG - Handlungsbedarf für Arbeitgeber“
am 16. Dezember 2022 von 9:30 bis 10:00 Uhr