Wir laden Sie zu einem infoKompakt zur „Novelle des Verpackungsgesetzes“ ein!
Termin: 24. Juni 2021 von 11 −12 Uhr
In der etwa einstündigen Veranstaltung wird Dr. Alexander Dröge, Generalsekretär bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister die Neuerungen erläutern, die sich aus der Novelle ergeben.
Am 28. Mai 2021 hat auch der Bundesrat die vom Bundestag beschlossene Novelle gebilligt. Sie setzt zwei EU-Richtlinien (Gesetzesentwurf zur Umsetzung von Vorgaben der Einwegkunststoffrichtlinie und der Abfallrahmenrichtlinie im Verpackungsgesetz und in anderen Gesetzen) in deutsches Recht um und soll den Vollzug des seit 2019 geltenden deutschen Verpackungsgesetzes in der Praxis verbessern, beinhaltet aber auch eine entscheidende Neuerung: Es werden neue erweiterte Registrierungspflichten für alle Unternehmen eingeführt, die nicht-lizenzpflichtige Transportverpackungen in Verkehr bringen. Die Novelle soll im Wesentlichen am 3. Juli 2021 in Kraft treten; einige Regelungen erst zum 1. Januar 2022.
Diese Veranstaltung ist für Mitglieder des VDMB kostenfrei. Für Nichtmitglieder wird eine Gebühr von 60,- € zzgl. MwSt. erhoben.
Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme!